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Osteopathie und Osteopathische Medizin

Ausgehend von den Überlegungen des Gründers der Osteopathie (A.T. Still, 06.08.1828-12.12.1917) hat sich über die letzten mehr als 100 Jahre ein ganzheitliches Medizinsystem entwickelt, das nicht im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen der modernen Medizin steht, sondern diese integriert.

Dabei wird einerseits besonderer Wert auf das ungestörte Zusammenspiel der verschiedenen Organe und Strukturen des Körpers gelegt, andererseits dessen Möglichkeiten zur Adaptation an sich ändernde Bedingungen berücksichtigt.

Grundlegend sind hierbei die auf A.T. Still zurückgehenden Grundprinzipien der Osteopathie:

  1. Der Mensch ist eine Einheit
  2. Der Körper ist in der Lage, sich selbst zu heilen
  3. Struktur und Funktion bedingen sich Gegenseitig
  4. Osteopath:innen nutzen die ersten drei Prinzipien für ihre Untersuchung und Behandlung.

In der osteopathischen Diagnostik und Behandlung werden auf der Basis osteopathischer Kenntnisse und geschulter manueller Untersuchungstechniken Dysfunktionen aufgespürt und eingeordnet. Danach erfolgt die Behandlung unter Aktivierung und Einbeziehung der Selbstheilungskräfte des Körpers. Spezialisierte Ärzte und Ärztinnen für Osteopathische Medizin sind sich hierbei der Möglichkeiten und Grenzen der Methode bewusst. 

Kosten

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von Privatkassen und Beihilfestellen regelhaft übernommen.

In Deutschland ist die osteopathische Behandlung bislang keine Leistung der gesetzlichen Kassen. Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich, je nach erforderlichem Aufwand ein Kostensatz zwischen ca. 70 und 150 € pro Sitzung. Vor der osteopathischen Behandlung erhalten Sie ein detailliertes Informationsblatt mit den zu erwartenden Kosten.

Die überwiegende Zahl der gesetzlichen Krankenkassen beteiligt sich an den osteopathischen Behandlungskosten. Hierzu benötigen Sie eine ärztliche Empfehlung, die Sie dann zusammen mit der entsprechenden Rechnung einreichen.

Eine Übersicht der Kassen, die eine osteopathische Behandlung bezuschussen, finden Sie hier.

Voraussetzung ist, dass der Osteopath bzw. die Osteopathin eine von den Krankenkassen anerkannte Fortbildung nachweist. Manche Krankenkassen fordern zudem eine Kassenzulassung für gesetzliche Patienten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den aktuellen Erstattungsmodus. 

Osteopathie in unserer Praxis

Osteopathische Behandlungen erfolgen in unserer Praxis nach persönlicher Terminabsprache und Indikationsstellung durch Dr. Peuker.

Prof. Dr. Elmar Peuker ist ausgebildeter Osteopath mit Diplomabschluss der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM e.V.). Er hat darüber hinaus ein Masterstudium der Osteopathie an der Dresden International University (DIU) erfolgreich mit dem Universitätsgrad Master of Science (MSc) abgeschlossen. Zudem ist er Professor für Osteopathische Medizin an der Fresenius Hochschule in Köln und Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der DGOM e.V.

Prof. Dr. med. Elmar T. Peuker, M.Sc.
Professor für Osteopathische Medizin (HSF)
Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin
Facharzt für Anatomie

Akupunktur - Chirotherapie
Naturheilverfahren
Spez. Schmerztherapie
Osteopathie D.O.M. (DGOM)
Psychosomatische Grundversorgung
Master of Science (M.Sc.) Osteopathie

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