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Gesundheitsvorsorgeuntersuchung

Einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr sowie regelmäßig alle drei Jahre ab dem 35. Lebensjahr können Sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse einen Gesundheits-Check in durchführen lassen.

Inhalt

Es erfolgt die ärztliche Erfragung insbesondere des persönlichen Risikoprofils und ggf. weiterer Beschwerden, eine körperliche Untersuchung inklusive Messung des Blutdrucks sowie eine vorgegebene Laboruntersuchung aus dem Blut (Blutfettstatus und Glucose) sowie aus dem Urin (Eiweiß- und Glucoseausscheidung, rote und weiße Blutkörperchen).

Hierbei erfolgt neben einer standardisierten Labordiagnostik eine körperliche Untersuchung mit Blutdruckmessung. Unter Berücksichtigung der Angaben über familiäre und eigene Erkrankungen können Aussagen über das Risiko des Auftretens von Erkrankungen getroffen werden.

Allgemeine Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Kassen ab dem 35. Lebensjahr übernommen und empfohlen, zuvor besteht die Möglichkeit, den Gesundheitscheck einmalig zwischen dem 18. Und 34. Lebensjahr durchführen zu lassen.

  • Intervall: ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre durchführbar
  • Zudem: einmalig zwischen dem 18. und 34. Lebensjahr durchführbar
  • Leistungen:
    • Befragung zu Beschwerden und Risiken,
    • körperliche Untersuchung,
    • Bestimmung von Blutzucker und Cholesterin 
  • Hautkrebsscreening: ab dem 35. Lebensjahr alle zwei 2 Jahre, ggf. in Kombination mit der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung
  • Männer ab 65 Lebensjahren können einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Erkennung deines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Hauptschlagader) in Anspruch nehmen.

Kosten

Für die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung wird bei alleiniger Inanspruchnahme keine Praxisgebühr erhoben. Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung selbst ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen.

Kosten für weitere (durchaus sinnvolle) Laboruntersuchungen sowie technische Leistungen wie z.B. EKG und Ultraschalluntersuchung werden ausdrücklich von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung nicht übernommen.

Diese Leistungen müssen dann als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst getragen werden.

Die Privatversicherungen erstatten die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Hier wird das Intervall unterschiedlich gesehen. die meisten Versicherer akzeptieren eine jährliche Untersuchung.

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